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   OLG Saarbrücken, 02.04.2003 - 1 U 702/02 - 167   

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https://dejure.org/2003,7859
OLG Saarbrücken, 02.04.2003 - 1 U 702/02 - 167 (https://dejure.org/2003,7859)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 02.04.2003 - 1 U 702/02 - 167 (https://dejure.org/2003,7859)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 02. April 2003 - 1 U 702/02 - 167 (https://dejure.org/2003,7859)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintritt der Fälligkeit ; Verteilung der Darlegungs- und Beweislast; Ordnungsgemäßheit der Nachfristsetzung

  • Judicialis

    ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; VOB/B § 5 Abs. 4; ; VOB/B § 8 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame fristlose Kündigung eines Gerüstbauvertrages - Beweislast bei Verzug - erneute Fristsetzung nach Entgegennahme weiterer Leistungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verzugsbedingte Bauvertragskündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ohne Fälligkeit keine Auftragsentziehung wegen verzögerter Ausführung! (IBR 2005, 9)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1023
  • NZBau 2003, 673
  • BauR 2005, 154 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 28.07.1993 - 22 U 38/93

    Wann muss Fristsetzung wiederholt werden?

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.04.2003 - 1 U 702/02
    Nimmt der Auftraggeber nach Ablauf der von ihm gesetzten Frist noch Arbeiten des Auftragnehmers entgegen, kann er also erst nach erneuter Fristsetzung nebst Androhung des Auftragsentzuges wirksam kündigen (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1994, 149; OLG Karlsruhe, BauR 1987, 448 f.; Franke/Kemper/Zanner/Grünhagen a.a.O., § 5 VOB/B Rn. 45; Ingenstau/Korbion, VOB, 13. Aufl., VOB/B § 5 Rn. 45).

    a) Es ist anerkannten Rechts, dass sich eine Partei nicht am Vertrag festhalten zu lassen braucht, wenn der Vertragspartner bei der Abwicklung des Vertrages durch schuldhaftes Verhalten eine solche Unsicherheit in das Vertragvershältnis hineinbringt, dass dem Vertragstreuen Teil die Aufrechterhaltung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann (BGH NJW 1969, 975 f.; OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 149).

  • BGH, 19.02.1969 - VIII ZR 58/67

    Drehbänke - PVV, Rücktrittsrecht bei Unzuverlässigkeit des Vertragspartners auch

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.04.2003 - 1 U 702/02
    a) Es ist anerkannten Rechts, dass sich eine Partei nicht am Vertrag festhalten zu lassen braucht, wenn der Vertragspartner bei der Abwicklung des Vertrages durch schuldhaftes Verhalten eine solche Unsicherheit in das Vertragvershältnis hineinbringt, dass dem Vertragstreuen Teil die Aufrechterhaltung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann (BGH NJW 1969, 975 f.; OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 149).
  • OLG Karlsruhe, 18.02.1987 - 7 U 52/81

    Bauverzögerung: Kündigung des Bauvertrages wegen positiver Vertragsverletzung des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.04.2003 - 1 U 702/02
    Nimmt der Auftraggeber nach Ablauf der von ihm gesetzten Frist noch Arbeiten des Auftragnehmers entgegen, kann er also erst nach erneuter Fristsetzung nebst Androhung des Auftragsentzuges wirksam kündigen (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1994, 149; OLG Karlsruhe, BauR 1987, 448 f.; Franke/Kemper/Zanner/Grünhagen a.a.O., § 5 VOB/B Rn. 45; Ingenstau/Korbion, VOB, 13. Aufl., VOB/B § 5 Rn. 45).
  • OLG Köln, 30.07.2013 - 24 U 179/11

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Generalübernehmers auf

    Anders kann der Fall allerdings liegen, wenn der Auftraggeber, der zunächst eine Frist gesetzt und die Kündigung angedroht hat, den Auftragnehmer nach Ablauf der gesetzten Frist weiter arbeiten lässt und dessen Leistungen weiter in Anspruch nimmt; in einem solchen Fall muss die Kündigungsandrohung dann wiederholt werden (vgl. OLG Saarbrücken, NJW-RR 2003, 1023 f., juris Rn19; Döring, in: Ingenstau/Korbion, VOB-Kommentar, 18.Aufl., § 5 Nr. 4 VOB/B Rn16 f.; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 14. Aufl. Rn1764 a.E.).
  • LG Köln, 08.03.2013 - 18 O 43/12

    Anspruch auf restlichen Werklohn aufgrund eines Vertrags über die Erbringung von

    Zwar mag es im Einzelfall ein widersprüchliches Verhalten des Auftraggebers darstellen, wenn dieser nach Fristablauf gemäß § 4 Nr. 7 S. 3 VOB/B 2006 noch Mangelbeseitigungsarbeiten des Auftragnehmers entgegennimmt und gleichwohl die Kündigung erklärt, ohne zuvor eine erneute Frist gesetzt zu haben (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 149; OLG Saarbrücken Urt. v. 02.04.2003, Az. 1 U 702/02, zitiert nach Juris).
  • OLG Schleswig, 24.01.2020 - 1 U 20/16

    Schadstoffuntersuchung kann dem Auftragnehmer übertragen werden!

    Zwar muss der Auftraggeber grundsätzlich eine neue Nachfrist setzen, wenn er nach Fristablauf weitere Leistungen entgegennimmt, statt sofort die Kündigung zu erklären (OLG Saarbrücken, Urteil vom 02.04.2003, 1 U 702/02).
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